Eine behördliche Stilllegung nach § 44 KFG ist mehr als 'nur abgemeldet': Das Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr abgestellt oder bewegt werden, bis der Grund für die Stilllegung behoben ist. Für viele Besitzer ist das der Punkt, an dem sich Reparatur nicht mehr lohnt. Wir kaufen solche Fahrzeuge an und holen sie ordnungsgemäß mit einem Autotransporter ab.
Was du bei behördlicher Stilllegung beachten musst
Häufigste Stilllegungsgründe sind: fehlendes oder abgelaufenes Revisione mit sicherheitsrelevanten Mängeln, fehlende Haftpflichtversicherung, gravierende Beanstandungen bei einer Verkehrskontrolle oder ein technischer Zustand, der eine unmittelbare Gefahr darstellt (Bremsen, Achsen, Beleuchtung, Rahmen).
Solange das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, riskierst du bei einer weiteren Kontrolle Strafen und Verwahrkosten. Am besten schnell handeln – wir übernehmen die Abholung binnen weniger Tage.
Bei dauerhafter Ausfuhr eines italienisch zugelassenen Fahrzeugs ist die Abmeldung zur Ausfuhr (radiazione per esportazione) grundsätzlich vor der Ausfuhr zu beantragen. Nach ACI muss die Revisione am Tag des Antrags gültig sein. Fehlende oder abgelaufene Prüfungen müssen deshalb vor einer möglichen Ausfuhr geklärt werden. Eine Anfrage zur Bewertung ist trotzdem möglich; sie ist keine Zusage zum Ankauf oder Export.
Deine Vorteile
- Ankauf trotz § 44 KFG-Stilllegung
- Abholung mit Autotransporter – kein Bewegen im öffentlichen Verkehr nötig
- Bei dauerhafter Ausfuhr eines italienisch zugelassenen Fahrzeugs ist die Abmeldung zur Ausfuhr (radiazione per esportazione) grundsätzlich vor der Ausfuhr zu beantragen. Nach ACI muss die Revisione am Tag des Antrags gültig sein. Fehlende oder abgelaufene Prüfungen müssen deshalb vor einer möglichen Ausfuhr geklärt werden. Eine Anfrage zur Bewertung ist trotzdem möglich; sie ist keine Zusage zum Ankauf oder Export.
- Vermeidung weiterer Standkosten oder behördlicher Strafen
Was für die Bewertung in Südtirol zählt
- schriftlicher Bescheid oder Grund der Nutzungseinschränkung
- Fahrzeugdokumente, Kennzeichen und Schlüssel
- technischer Zustand und Transportbedarf
Wir prüfen keine behördlichen Verfahren für dich.
Vor einem Verkauf muss klar sein, ob Veräußerung und Transport erlaubt sind.
Halte das Documento Unico oder die vorhandenen Zulassungs- und Eigentumsdokumente, einen Ausweis, die Fahrzeugschlüssel sowie Service- und Werkstattbelege bereit. Kennzeichen und Eigentumsnachweise sind für die italienische Abwicklung relevant. Sende im ersten Schritt keine Ausweiskopien; welche Unterlagen tatsächlich nötig sind, klären wir vor der Übergabe.
Unser Firmensitz ist in Mils in Österreich, nicht in Südtirol. Ob ein Ankauf und eine Abholung möglich sind, hängt vom Fahrzeug, seinem Standort und den Dokumenten ab. Termin, Transport, mögliche Kosten und Zuständigkeiten besprechen wir vorab. Eine kostenlose Abholung oder die Übernahme sämtlicher italienischer Formalitäten wird nicht pauschal zugesagt.
Häufige Fragen
Darf ich ein stillgelegtes Fahrzeug überhaupt verkaufen?+
Ja. Der Verkauf selbst ist zulässig – nur die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt. Wir übernehmen den Transport.
Was ist mit dem Kennzeichen?+
Kennzeichen müssen üblicherweise bei der zuständige italienische Stelle abgegeben werden. Bei dauerhafter Ausfuhr eines italienisch zugelassenen Fahrzeugs ist die Abmeldung zur Ausfuhr (radiazione per esportazione) grundsätzlich vor der Ausfuhr zu beantragen. Nach ACI muss die Revisione am Tag des Antrags gültig sein. Fehlende oder abgelaufene Prüfungen müssen deshalb vor einer möglichen Ausfuhr geklärt werden. Eine Anfrage zur Bewertung ist trotzdem möglich; sie ist keine Zusage zum Ankauf oder Export.
Wie schnell kommt ihr?+
In der Regel innerhalb weniger Werktage in ganz Südtirol.
